Heileurythmie

als Hausbesuch, bei Ihnen Zuhause oder im Sophien-Saal in Kinsau bei Schongau



In der Heileurythmie wirken die Laut- und Ton- Bewegungen gezielt auf den erkrankten Organismus, nach Innen. Sie ist eine künstlerische Bewegungstherapie, die in der Regel vom Arzt verordnet wird. Im Therapeutischen Prozess können Selbstheilungskräfte angeregt werden. Der Patient übt immer eigenständiger und nimmt damit den Weg zur Gesundheit so weit es geht selbst in die Hand.



Heileurythmie ist eine künstlerische Bewegungstherapie der Anthroposophischen Medizin, die bei fast allen Erkrankungen und Beschwerden von Leib und Seele angewendet werden kann.
Körper, Seele und Geist kommen wieder in eine neue Harmonie.

Durch Heileurythmie kann man die Gesundheit stärken und gezielt dort ansetzen, wo sich im Laufe der Zeit ein Ungleichgewicht bemerkbar gemacht hat. Selbstheilungskräfte werden angeregt. Ein neues Gleichgewicht kann sich von innen heraus entwickeln. Auf dieser Basis kann sich ein gesundes „Selbst-Bewusstsein“ gründen und entfalten.

Grundlage der Therapie sind die Laut- und Ton-Bewegungen sowie Rhythmen, welche in den Heileurythmiestunden vom Patienten erlernt und in der Regel Zuhause weiter geübt werden. Die Heileurythmie für kleine Kinder gestaltet sich entsprechend spielerischer.

Heileurythmie wird vom Arzt verordnet, so wie er auch Medikamente verordnet. So wie man viele Medikamente regelmäßig einnehmen muss, um eine Wirkung zu erzielen, ist auch bei der Heileurythmie die regelmäßige Übung ("Einnahme") notwendig.

 


 

Heileurythmie: Für wen?

Bei mir sind Menschen willkommen, die eine Möglichkeit suchen, selbstbestimmt die in ihnen liegenden gesunden Kräfte zu stärken und zu fördern und damit den Weg zur Gesundheit soweit es geht in die eigene Hand zu nehmen. Heileurythmie eignet sich in schwierigen Lebenssituationen, bei akuten und chronischen Erkrankungen sowie zur Prävention und Nachsorge.

Aus der Wahrnehmung des ganzen Menschen heraus versuche ich in Zusammenarbeit mit dem verordnenden Arzt Übungen für den Patienten zu finden, die ihn wieder an sein gesundes "Urbild" anschließen. Sie gehören einer "höheren Gesetzmäßigkeit" an und können das Erlebnis von tragender Kraft und eine Ahnung vom eigenen Wesenskern vermitteln.

Auch eignet sich Heileurythmie besonders für Kinder zur Förderung einer gesunden und harmonischen Entwicklung und ist für alte Menschen, und Menschen mit Behinderungen eine sehr hilfreiche Unterstützung.


Ablauf der Behandlung

Heileurythmie findet als Einzeltherapie statt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Gerne komme ich dazu zu Ihnen nach Hause. Heileurythmie kann je nach Indikation auch als Ton-Heileurythmie (mit Musik) angewandt werden bzw. bei entsprechendem Behandlungsanliegen speziell als Augen- oder Zahn-Heileurythmie.

In der Regel umfasst ein Zyklus mit Heileurythmie etwa 12 Behandlungstermine von jeweils 45-60 Minuten. Damit die Heileurythmie umfassend konstitutionell ausgleichend wirken kann, ist unter Umständen je nach Schwere der Erkrankung eine längere Behandlung erforderlich. Da Rhythmus bei dieser Art von Therapie eine große Rolle spielt, sollten regelmäßige Termine einmal pro Woche eingehalten werden.


Kosten der Behandlung und Erstattung der Einzeltherapie durch die Krankenkassen

Die Kosten der Therapie orientieren sich an den Empfehlungen des BVHE (Berufsverband für Heileurythmisten).

Bei einer Verschreibung durch den Arzt übernehmen einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. 03. 05 (AZ: B 1 A 1/ 03 R). Demnach dürfen die Kosten für Heilmittel der Besonderen Therapierichtungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden.

Gerne schreibe ich Ihnen eine Empfehlung für Heileurythmie oder einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.

Heileurythmie wird von manchen privaten Krankenkassen erstattet. Sie ist im Hufelandverzeichnis, das für privat versicherte Patienten herangezogen wird, als Therapie aufgelistet (GOÄ- Ziffern 870/ 871).

Bitte klären Sie VOR Beginn einer Heileurythmie mit Ihrer Kasse, ob sie die Kosten (anteilig) übernimmt.



Berücksichtigung in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung

Neues Urteil des BFH vom 26.02.2014 Az. VI R 27/13):

1. Aufwendungen für eine heileurythmische Behandlung können als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen sein.

2. Die Heileurythmie ist ein Heilmittel i.S. der §§ 2 und 32 SGB V.

3. Die Zwangsläufigkeit entsprechender Aufwendungen im Krankheitsfall kann durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen werden.

4. Ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ist nicht erforderlich.

 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen über Heileurythmie finden Sie auch auf der Website des Berufsverbandes der Heileurythmisten e.V.: www.bvhe.de.