Heileurythmie
als
Hausbesuch, bei Ihnen Zuhause oder im Sophien-Saal in Kinsau bei Schongau
In der Heileurythmie wirken die Laut- und Ton- Bewegungen gezielt auf
den erkrankten Organismus, nach Innen. Sie ist eine künstlerische
Bewegungstherapie, die in der Regel vom Arzt verordnet wird. Im Therapeutischen
Prozess können Selbstheilungskräfte angeregt werden. Der Patient
übt immer eigenständiger und nimmt damit den Weg zur Gesundheit
so weit es geht selbst in die Hand.
Heileurythmie ist eine künstlerische Bewegungstherapie der Anthroposophischen
Medizin, die bei fast allen Erkrankungen und Beschwerden von Leib und
Seele angewendet werden kann.
Körper, Seele und Geist kommen wieder in eine neue Harmonie.
Durch
Heileurythmie kann man die Gesundheit stärken und gezielt dort
ansetzen, wo sich im Laufe der Zeit ein Ungleichgewicht bemerkbar gemacht
hat. Selbstheilungskräfte werden angeregt. Ein neues Gleichgewicht
kann sich von innen heraus entwickeln. Auf dieser Basis kann sich ein
gesundes „Selbst-Bewusstsein“ gründen und entfalten.
Grundlage
der Therapie sind die Laut- und Ton-Bewegungen sowie Rhythmen, welche
in den Heileurythmiestunden vom Patienten erlernt und in der Regel Zuhause
weiter geübt werden. Die Heileurythmie für kleine Kinder gestaltet
sich entsprechend spielerischer.
Heileurythmie wird vom Arzt verordnet, so wie er auch Medikamente verordnet.
So wie man viele Medikamente regelmäßig einnehmen muss, um
eine Wirkung zu erzielen, ist auch bei der Heileurythmie die regelmäßige
Übung ("Einnahme") notwendig.

Heileurythmie:
Für wen?
Bei
mir sind Menschen willkommen, die eine Möglichkeit suchen, selbstbestimmt
die in ihnen liegenden gesunden Kräfte zu stärken und zu fördern
und damit den Weg zur Gesundheit soweit es geht in die eigene Hand zu
nehmen. Heileurythmie eignet sich in schwierigen Lebenssituationen,
bei akuten und chronischen Erkrankungen sowie zur Prävention und
Nachsorge.
Aus
der Wahrnehmung des ganzen Menschen heraus versuche ich in Zusammenarbeit
mit dem verordnenden Arzt Übungen für den Patienten zu finden,
die ihn wieder an sein gesundes "Urbild" anschließen.
Sie gehören einer "höheren Gesetzmäßigkeit"
an und können das Erlebnis von tragender Kraft und eine Ahnung
vom eigenen Wesenskern vermitteln.
Auch
eignet sich Heileurythmie besonders für Kinder zur Förderung
einer gesunden und harmonischen Entwicklung und ist für alte Menschen,
und Menschen mit Behinderungen eine sehr hilfreiche Unterstützung.
Ablauf der Behandlung
Heileurythmie
findet als Einzeltherapie statt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Gerne komme ich dazu zu Ihnen nach Hause. Heileurythmie kann je nach
Indikation auch als Ton-Heileurythmie (mit Musik) angewandt werden bzw.
bei entsprechendem Behandlungsanliegen speziell als Augen- oder Zahn-Heileurythmie.
In
der Regel umfasst ein Zyklus mit Heileurythmie etwa 12 Behandlungstermine
von jeweils 45-60 Minuten. Damit die Heileurythmie umfassend konstitutionell
ausgleichend wirken kann, ist unter Umständen je nach Schwere der
Erkrankung eine längere Behandlung erforderlich. Da Rhythmus bei
dieser Art von Therapie eine große Rolle spielt, sollten regelmäßige
Termine einmal pro Woche eingehalten werden.
Kosten der Behandlung und Erstattung der Einzeltherapie durch die Krankenkassen
Die
Kosten der Therapie orientieren sich an den Empfehlungen des BVHE (Berufsverband
für Heileurythmisten).
Bei
einer Verschreibung durch den Arzt übernehmen einige gesetzliche
Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Grundlage dafür
ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. 03. 05 (AZ: B 1 A 1/
03 R). Demnach dürfen die Kosten für Heilmittel der Besonderen
Therapierichtungen von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet
werden.
Gerne schreibe ich Ihnen eine Empfehlung für Heileurythmie oder
einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.
Heileurythmie
wird von manchen privaten Krankenkassen erstattet. Sie ist im Hufelandverzeichnis,
das für privat versicherte Patienten herangezogen wird, als Therapie
aufgelistet (GOÄ- Ziffern 870/ 871).
Bitte
klären Sie VOR Beginn einer Heileurythmie mit Ihrer Kasse, ob sie
die Kosten (anteilig) übernimmt.
Berücksichtigung in der Steuererklärung
als außergewöhnliche Belastung
Neues
Urteil des BFH vom 26.02.2014 Az. VI R 27/13):
1.
Aufwendungen für eine heileurythmische Behandlung können als
außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen
sein.
2.
Die Heileurythmie ist ein Heilmittel i.S. der §§ 2 und 32
SGB V.
3.
Die Zwangsläufigkeit entsprechender Aufwendungen im Krankheitsfall
kann durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen
werden.
4.
Ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches
Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen
Dienstes der Krankenversicherung ist nicht erforderlich.
Weiterführende
Informationen
Weitere
Informationen über Heileurythmie finden Sie auch auf der Website
des Berufsverbandes der Heileurythmisten e.V.: www.bvhe.de.
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